· Fachbeitrag · Steuerberatervergütungsverordnung
Zulässigkeit der Abrechnung oberhalb der Mittelgebühr
von RA Dr. Gottfried Wacker, FAStR, Münster
| Darf es immer nur die Mittelgebühr sein? Eine Steuerberaterin hat dies anders gesehen und bei einer Mandantin Gebühren oberhalb der Mittelgebühr für angemessen erachtet (AG Soest 2.11.21, 13 C 117/20). |
Sachverhalt
Insgesamt wurde in drei Rechnungen für verschiedene Tätigkeiten ein Betrag von 4.544,87 EUR zur Abrechnung gebracht. Als die Mandantin diese Rechnungen nicht bezahlte, erhob die Steuerberaterin (im Folgenden auch Klägerin) Klage beim AG Soest. Hier trug die Mandantin (im Folgenden auch Beklagte) dann vor, dass die Rechnungen in Teilen deutlich überhöht seien, sodass keine Zahlungspflicht bestünde.
Entscheidungsgründe
Das AG Soest ist dagegen der Klägerin gefolgt und hat die Mandantin in Höhe des geltend gemachten Rechnungsbetrags zur Zahlung verurteilt (2.11.21, 13 C 117/20). Es hat dazu zunächst ausgeführt, dass die Klägerin gegen die Beklagte einen durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung von Steuerberaterhonorar i. H. v. 4.544,87 EUR gemäß §§ 611 Abs. 1, 675 Abs. 1 BGB i. V. m. den Vorschriften der StBVV habe, der nicht durch die von der Beklagten erklärte (Hilfs-)Aufrechnung erloschen sei.
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