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  • 16.08.2018 · Fachbeitrag · Steuerberatungsvertrag

    Haftungsfalle Zurückbehaltungsrecht beim gekündigten Steuerberatungsvertrag

    | Steuerberatung ist eine Dienstleistung höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen wird. Damit ist eine fristlose Kündigung nach § 627 Abs. 1 BGB möglich. Die in § 626 BGB genannte Abwägung der Interessen beider Vertragsteile mit Blick auf die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist nicht nötig (OLG München 13.12.17, 15 U 886/17). |