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  • 17.01.2024 · Fachbeitrag · Vergütungsrecht/Berufsrecht

    Was passiert mit dem Zurückbehaltungsrecht beim Factoring?

    | Die Abtretung (= Übertragung) von Vergütungsforderungen ist in den berufsrechtlichen Grenzen des § 64 Abs. 2 StBerG seit 2008 erlaubt. Viele Kanzleien machen daher von der Einschaltung berufsständischer Verrechnungsstellen, z. B. in Form der Rechtsanwaltsgesellschaft, Gebrauch. Das Zurückbehaltungsrecht ist ein Leistungsverweigerungsrecht, das eine aufschiebende Einrede begründet. Die Frage lautet: Wer kann es wann geltend machen? |