17.01.2024 · Fachbeitrag · Vergütungsrecht/Berufsrecht
Was passiert mit dem Zurückbehaltungsrecht beim Factoring?
| Die Abtretung (= Übertragung) von Vergütungsforderungen ist in den berufsrechtlichen Grenzen des § 64 Abs. 2 StBerG seit 2008 erlaubt. Viele Kanzleien machen daher von der Einschaltung berufsständischer Verrechnungsstellen, z. B. in Form der Rechtsanwaltsgesellschaft, Gebrauch. Das Zurückbehaltungsrecht ist ein Leistungsverweigerungsrecht, das eine aufschiebende Einrede begründet. Die Frage lautet: Wer kann es wann geltend machen? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig