· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis ist unwirksam
| Steuerberater und ihre Mandanten werden häufig mit Forderungen überzogen, weil sie, ohne es zu merken, kostenpflichtige Eintragungsanträge in Datenbanken gestellt haben. Inzwischen können die Betroffenen aufatmen. Der BGH hat entschieden: Die geltend gemachten Forderungen sind nicht berechtigt( BGH 26.7.12, VII ZR 262/11, Abruf-Nr. 122454 ). |
Eine Entgeltklausel im Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet hat überraschenden Charakter und wird damit nicht Vertragsbestandteil (§ 305c BGB), wenn sie so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner dort nicht vermutet wird.*
Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 131 | ID 42216327