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  • · Nachricht · Abgabenordnung

    Steuerberaterhaftung für Zinsschaden von Mandanten

    | Ist der ein Rechtsbehelf gegen den Steuerbescheid endgültig erfolglos und wird der Nachzahlungsbetrag wegen einer AdV verzinst, kommt es zu einem Ersatzanspruch des Mandanten an seinen Steuerberater wegen Falschberatung. Für solche Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater gilt die Regelverjährung des § 195 BGB von drei Jahren. |

     

    Quelle: ID 38706350