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  • · Nachricht · Beraterhaftung

    Bei eigenmächtigem Verhalten kann Schadenersatzanspruch des Mandanten entfallen

    von OStA a.D. Raimund Weyand, St. Ingbert

    | Werden Bilanzen ohne Abstimmung mit dem Steuerberater beim FA eingereicht, führt dies zu einer Unterbrechung des für Schadenersatzansprüche maßgeblichen Kausalverlaufs (OLG Düsseldorf 4.10.22, 23 U 30/22). |

     

    Sachverhalt

    Ohne Rücksprache mit dem zur Klärung von Auslandsaspekten eigens hinzugezogenen steuerlichen Spezialisten legte der Steuerberater dem FA die vom Experten erstellten Einheitsbilanzen vor, in denen Anteile an ausländischen Gesellschaften nicht mit dem Buch-, sondern mit dem deutlich höheren Verkehrswert berücksichtigt waren. Wie bereits die Vorinstanz lehnte das OLG Schadenersatzansprüche gegen den Auslandsspezialisten wegen der deswegen festgesetzten Mehrsteuer ab.

     

    Entscheidungsgründe

    Ein Schädiger haftet nicht für alle nachteiligen Folgen, die in einem logischen Ursachenzusammenhang mit seinem Verhalten stehen. Er kann nur für „adäquate“ Folgen verantwortlich gemacht werden, d. h. dann, wenn eine Tatsache allgemein und regelmäßig zur Herbeiführung eines Erfolgs geeignet ist. Dieser Zusammenhang kann fehlen, wenn ein Dritter in völlig ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden erst endgültig herbeiführt. Zwar war der beklagte Berufsangehörige in der entschiedenen Sache beauftragt, steuerliche Aspekte von Auslandsbeteiligungen zu klären, hatte bei der Bilanzerstellung jedoch den objektiv „richtigen“ Ansatz nicht berücksichtigt. Dieser Mangel wurde aber durch das Handeln des für den Mandanten allgemein tätigen Steuerberaters kompensiert.