07.01.2019 · Nachricht · Haftung
Sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers
| Die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Arbeitnehmers setzt eine vertiefte sozialversicherungsrechtliche Prüfung voraus und hat mit steuerrechtlichen Fragen nichts zu tun. Dies ist keine Nebenleistung des Steuerberaters i. S. von § 5 Abs. 1 RDG, sondern betrifft ein Rechtsgebiet, auf dem der Steuerberater zu beraten weder verpflichtet noch berechtigt ist (LG Münster 25.7.18, 110 O 68/17). |
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