· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Haftung gegenüber dem Geschäftsführer beim GmbH-Mandat
| Ein Beratungsfehler des Steuerberaters einer GmbH führte nach einer Umsatzsteuersonderprüfung zu einer Steuernachforderung gegen seine Mandantin. Für diese Steuernachforderung nahm das FA den Geschäftsführer per Haftungsbescheid in Anspruch. Dieser wollte seinen Schaden vom Steuerberater der GmbH ersetzt haben. Der Berater berief sich darauf, dass der Geschäftsführer nicht sein Mandant sei und daher auch keine vertraglichen Ansprüche gegen ihn haben könne. Der BGH (13.10.11, IX ZR 193/10, Abruf-Nr. 113997 ) bejahte indes einen eigenen Anspruch des Geschäftsführers. |
Aufgrund der besonderen Leistungsnähe des Geschäftsführers zu dem Steuerberatungsvertrag zwischen der GmbH und dem Berater ist der Geschäftsführer in den Schutzbereich dieses Vertrags einbezogen. Gemäß § 34 Abs. 1 AO hat der Geschäftsführer einer GmbH deren steuerliche Pflichten zu erfüllen - insbesondere hat er die von den steuerlichen Beratern vorbereiteten Steuererklärungen zu unterzeichnen und zu verantworten. Aufgrund dieser steuerlichen Pflichtenstellung besteht eine unmittelbare Leistungsnähe des Geschäftsführers zur steuerlichen Beratung der GmbH. Somit hat der Steuerberatungsvertrag drittschützende Wirkung gegenüber dem Geschäftsführer.
* Der Autor RA Dr. Matthes Heller betreut schwerpunktmäßig Steuerberater auf den Gebieten Gebühren-, Sozietäts-, Haftungs- und Berufsrecht. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Kanzlei-Homepage unter www.ra-dr-heller.de/geschaeftsfelder/steuerberater oder per E-Mail unter mail@ra-dr-heller.de.