17.06.2015 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Verjährung eines durch eine weitere Beratung entstandenen Schadens nach fehlerhafter Erstberatung
| Weist ein neuer steuerlicher Berater den Mandanten auf eine fehlerhafte steuerliche Gestaltungsberatung des vormaligen Beraters hin und ergreift der Mandant Maßnahmen, die ihm zur Beseitigung der Folgen der fehlerhaften Beratung empfohlen worden sind, beginnt die Verjährung des durch die weitere Beratung entstandenen Kostenschadens spätestens mit der Bezahlung der Leistungen des neuen Beraters (BGH 23.4.15, IX ZR 176/12, Abruf-Nr. 144517 ). |
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