18.10.2022 · Fachbeitrag · Hinweispflichten
Keine umfassende sozialversicherungsrechtliche Beratungspflicht
| Auch wenn der Berufsangehörige die Lohnbuchhaltung führt, ist er zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen weder berechtigt noch verpflichtet. Tauchen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, muss er aber zu einer weitergehenden Aufklärung, etwa durch anwaltliche Prüfung, raten (OLG Hamm 8.4.22, 25 U 42/20). |
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