17.03.2016 · Fachbeitrag · Rechte und Pflichten des Steuerberaters
Keine allgemeine Hinweispflicht des Steuerberaters auf mögliche Insolvenzreife
| Einen Steuerberater trifft im Rahmen eines ihm erteilten steuerrechtlichen (Dauer-)Mandats ohne offensichtliche Anhaltspunkte bei Erstellung der Jahresabschlussbilanz keine generelle Pflicht, den Geschäftsführer einer GmbH auf eine mögliche Insolvenzreife hinzuweisen. Seine Haftung für eine fehlerhaft erstellte Bilanz bleibt hiervon allerdings unberührt (OLG Saarbrücken 9.12.15, 1 U 13/12, Abruf-Nr. 146454 ). |
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