14.03.2019 · Fachbeitrag · Schadensersatz
Zurechnung der (Un-)Kenntnis des Beraters
| Der Mandant hat i. d. R. keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von Schaden und Schädiger, wenn der von ihm beauftragte Steuerberater, gegen den sich der Anspruch richtet, die in einem Steuerbescheid oder einem Schreiben des FA enthaltene Rechtsansicht als unrichtig bezeichnet und zur Einlegung eines Rechtsbehelfs rät (BGH 25.10.18, IX ZR 168/17). |
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