· Nachricht · § 179 Abgabenordnung
Kein Ergänzungsbescheid für Sonderbetriebsausgaben
| Mit einem Ergänzungsbescheid ist nur das nachholbar, was in den Feststellungsbescheiden unterblieben ist. |
Somit wird die Frage, ob ein Feststellungsbescheid keine Sonderbetriebsausgaben enthält, durch dessen Auslegung beantwortet. Insoweit kommt nach § 179 Abs. 3 AO kein Ergänzungsbescheid in Betracht, wenn über die Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben bereits im Feststellungsbescheid der Gesellschaft entschieden wurde.
Das gilt auch dann, wenn der Feststellungsbescheid fehlerhaft negativ feststellt, dass keine Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters zu berücksichtigen waren
Fundstelle:
- BFH 26.4.12, IV R 19/09, unter astw.iww.de, Abruf-Nr. 122888
Quelle: ID 35850030