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  • Lohnsteuer-Freibeträge für 2013 jetzt neu beantragen

    | Wer einen Lohnsteuer-Freibetrag auch im Jahr 2013 bei seinem Lohnsteuerabzug berücksichtigt haben will, sollte ihn umgehend neu beantragen. |

    Steuerlicher Jahresendspurt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

     

    Lohnsteuer-Freibeträge mussten zuletzt mit der Lohnsteuerkarte 2010 beantragt werden und galten auch für den Übergangszeitraum 2011 und 2012. Mit Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ab 2013 können beim Lohnsteuerabzug nur noch die für 2013 beantragten Freibeträge berücksichtigt werden. Automatisch werden allein die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene übertragen. Alle anderen Freibeträge sollten jetzt neu beantragt werden. Anderenfalls kann ein höherer Lohnsteuerabzug als bisher erfolgen.

     

    Der Antrag ist beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen, möglichst auf dem Postweg, um Wartezeiten zu vermeiden. Anträge können von der Homepage der Oberfinanzdirektion Niedersachsen www.ofd.niedersachsen.de heruntergeladen werden. Folgen Sie dort dem Thema ELStAM.

     

    WICHTIGER HINWEIS | Die eigenen ab dem 1. Januar 2013 gültigen ELStAM können im ElsterOnline-Portal ( www.elsteronline.de ) eingesehen werden. Erforderlich ist dafür eine einmalige kostenfreie Registrierung (persönliches Zertifikat) mit der steuerlichen Identifikationsnummer.

    • Quelle: Oberfinanzdirektion Niedersachsen

     

    Quelle: ID 37363820