· Fachbeitrag · Abgabenordnung
Anwendungserlass wurde aktualisiert
| Das BMF hat den AEAO zu 14 Vorschriften geändert. Vor allem beruht das auf Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz sowie durch die aktuelle BFH-Rechtsprechung. |
Es kommt zur Einführung einer Entschädigungspflicht bei der Vorlage von Urkunden nach § 97 AO und einer neuen Anweisung zu § 123 AO über die Bestellung eines inländischen Empfangsbevollmächtigten. Hat der Steuerpflichtige Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Staat, soll das FA nicht zur Bestellung auffordern, wenn Verwaltungsakte dem Empfänger im Ausland durch einfachen Brief bekannt gegeben werden dürfen.
Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 168 | ID 42315833