Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Abgabenordnung

    AO - Besserer EDV-Kontakt zu Behörden

    | Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung soll Behörden am Tag nach seiner Verkündung einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Dienste durch moderne Informations- und Kommunikationstechnik ermöglichen - sowohl untereinander als auch zu und von Steuerpflichtigen. Das neue Gesetz vereinfacht elektronische Nachweise, schafft klarstellende Regelungen zur elektronischen Akte und hat auch Auswirkungen auf das Steuerrecht. |

     

    Die künftigen Prozesse richten sich nach den Lebenslagen von Bürgern und dem Bedarf von Unternehmen als Dienstleistungen aus einer Hand. Hierzu kann die Schriftform neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch durch zwei andere sichere Verfahren ersetzt werden: durch von der Verwaltung gestellte Formulare in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung (wie insbesondere die Online-Funktion des neuen Personalausweises) sowie die Versandoption nach dem neuen De-Mail-Gesetz.

     

    Über De-Mail darf versendet werden, ohne dass eine unbefugte Offenbarung oder Verwertung von dem Steuergeheimnis unterliegenden Daten vorliegt. Die kurzzeitige automatisierte Entschlüsselung der De-Mail-Nachricht durch akkreditierte Anbieter zur Überprüfung auf Schadsoftware verstößt nicht gegen das Verschlüsselungsgebot des § 87a AO. Gesetzlich wird klargestellt, dass Einsprüche auch elektronisch eingelegt werden können, und dass es genügt, wenn aus ihnen hervorgeht, wer sie eingelegt hat.

     

    PRAXISHINWEIS | Es entspricht bereits derzeitiger Erlasslage in der AOAE zu § 357 AO, dass der Einspruch elektronisch ohne qualifizierte Signatur eingelegt werden kann. Ausreichend ist etwa ein Fax, wenn der Urheber eindeutig zu identifizieren und der Wille zur Rechtsmitteleinlegung erkennbar ist.

     

    Fundstelle

    • Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, Regierungsentwurf vom 21.9.2012, BR-Drucks. 557/12
    Quelle: ID 36518300