17.05.2018 · Fachbeitrag · Abgabenordnung
Steuerzahlung in bar nur eingeschränkt möglich
| Das FA kann Steuerzahler, die ihre Steuern unbedingt bar zahlen möchten, an ein von ihm ermächtigtes Kreditinstitut verweisen, bei dem das Amt auch ein Bankkonto unterhält. Eine solche Einzahlung kann zudem an weitere Voraussetzungen geknüpft werden. Das hat das Hessische FG entschieden (FG Hessen 17.4.18, 11 K 1497/16, Abruf-Nr. 201119 ; nrkr.; BFH, VIII B 19/18). |
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