· Fachbeitrag · Agilität in der Kanzlei
Agilität für die Steuerkanzlei
von Thomas Schneider, Essen
| Agilität bedeutet im Unternehmenskontext, dass ein Unternehmen aktiv, flexibel und anpassungsfähig ist. Es geht darum, schnell auf Veränderungen (z. B. Digitalisierung, Änderungen im Kundenverhalten) reagieren zu können und sich nicht auf feste Prozesse und Pläne zu verlassen. Agilität erfordert eine offene Haltung aller Beteiligten und die Fähigkeit, schnell zu lernen und Entscheidungen zu treffen. Agilität ist damit eine Herausforderung für die ganze Kanzlei und nicht nur für die Inhaber. Kanzleien, in denen immer noch „alles Gute nur von oben kommt“, müssen umsteuern. |
Was bedeutet Agilität eigentlich für den Einzelnen?
Für Nassim Taleb, den Autor des Bestsellers „Der schwarze Schwan“, ist die Definition von Agilität ganz einfach: „Agil ist, wer sein eigenes Geld riskiert.“ Diese Eigenschaft gilt nicht für angestellte Manager, sondern nur für Unternehmer. Während ein Manager ein Gehalt bezieht und sein Einkommen allenfalls schwanken kann, wird ein Unternehmer persönlich Geld verlieren, wenn sein Unternehmen Verluste einfährt, unabhängig von der rechtlichen Form des Unternehmens.
Der Syndikussteuerberater als Angestellter ist nicht besonders flexibel. Im Gegensatz dazu kann der Steuerberater als Inhaber einer Kanzlei agil sein. Wenn er einen bestehenden Mandantenstamm übernimmt, kann dieser für Umsatz und Gewinn sorgen. Allerdings gehen Mandanten auch verloren, weshalb es wichtig ist, aktiv neues Geschäft zu akquirieren ‒ sprich, agil zu sein. Wer nicht agil ist, hat es schwer am Markt zu bestehen. Zwar nicht heute oder morgen, aber oft schneller als man denkt. Nimmt man Talebs agile Definition wortwörtlich, dann können Mitarbeiter nicht agil sein. Ein Mitarbeiter einer Kanzlei hat sich dafür entschieden, für ein festes Gehalt zu arbeiten. Er bevorzugt die Sicherheit und Vorhersehbarkeit des Einkommens gegenüber den Risiken des Unternehmertums. Er stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung, also den Input, ohne ein bestimmtes Ergebnis, sprich den Output, zu versprechen. Hier liegt eine rechtliche Unterscheidung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag vor.
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