14.08.2015 · Fachbeitrag · Anfechtungsrecht
Anfechtung von Honorarzahlungen an Sanierungsberater
| Zahlungen an Sanierungsberater unterliegen der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO, wenn die Honorare geflossen sind, bevor ein valides und aussichtsreiches Restrukturierungskonzept vorliegt (LG Frankfurt 7.5.15, 2-32 O 102/13, n.rkr., Urteil unter dejure.org ). |
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