· Fachbeitrag · Arbeitsorganisation
Datenschutz und Rechtliches beim Home-Office: Das sollten Sie beachten
von RA Thomas Feil, Hannover
| Immer mehr Kanzleien und Unternehmen nutzen Telearbeit. Home-Office ist für viele Mitarbeiter eine gute Möglichkeit, sich die Arbeitszeiten flexibler einzuteilen und insgesamt eine bessere Balance zwischen Arbeit und privaten Verpflichtungen zu erreichen. Auch für viele Arbeitgeber ist ein Home-Office mit Kosteneinsparungen verbunden, wenn beispielsweise Arbeitsplätze mehrfach genutzt werden können. Allerdings sollten im Vorfeld einige rechtliche Fragen geklärt und bestimmte Maßnahmen ergriffen werden. |
Welche Daten werden im Home-Office genutzt?
Um intern bewerten zu können, welche Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit ergriffen werden müssen, ist eine Einstufung der Daten vorzunehmen. Wer beispielsweise nur auf Produktionsdaten zugreift, wird mit Blick auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Maßnahmen zur Datensicherheit ergreifen. Wenn aber besondere Arten personenbezogener Daten nach § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder Sozialdaten im Home-Office genutzt und bearbeitet werden, müssen höhere oder andere technische und organisatorische Maßnahmen von der Behörde oder dem Unternehmen ergriffen werden.
Informationspflichten bei Verlust
Ein weiterer wichtiger Prüfungspunkt zu Beginn der gesamten organisatorischen Maßnahmen für die Einrichtung eines Home-Office ist die Klärung, inwieweit der Verlust von Daten die Rechtsfolgen des § 42a BDSG auslöst. Der Gesetzgeber hat in bestimmten Konstellationen eine Veröffentlichungspflicht und eine Informationspflicht an die Aufsichtsbehörden festgelegt. Hier ist zum einen zu bedenken, inwieweit unter diesem Gesichtspunkt Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Zum anderen müssen die Mitarbeiter hierfür sensibilisiert werden.
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