· Fachbeitrag · Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte in der Steuerberaterkanzlei
von Dipl.-Kfm. Rüdiger Apel, Düsseldorf
| Prüfungsschwerpunkt des Datenschutzbeauftragten (DSB) in einer Steuerkanzlei ist die Qualität des Datenschutzes. Dabei wird geprüft, ob die bestehenden Maßnahmen ausreichen oder Optimierungsbedarf besteht. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Ist-Zustand der EDV sowie des Netzwerks und ob hier die Richtlinien des Datenschutzes eingehalten werden. Aber: Wann ist überhaupt ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen und wie muss er qualifiziert sein? |
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Die Aufgabe und Tätigkeit eines DSB ergibt sich aus § 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Auch für die Einhaltung anderer Gesetze (Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz) ist der DSB zuständig. Zu seinen Aufgaben gehört u.a. die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Für alle Verfahren der Erfassung, Verarbeitung und Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten wird der Ist-Zustand aufgenommen. Der DSB hat in regelmäßigen Abständen nach eigenem Ermessen zu prüfen, ob Veränderungen vorgenommen worden oder weitere Optimierungen angeraten sind. Werden neue Verfahren eingeführt, so ist der DSB vorab darüber zu informieren.
Es ist insbesondere sicherzustellen, dass ausschließlich befugte Personen eine nur auf den Zweck beschränkte Verarbeitung vornehmen können. Es muss gewährleistet sein, dass der Eigentümer der Daten sein Selbstbestimmungsrecht auf Auskunft, Korrektur, Sperrung und Löschung jederzeit wahrnehmen kann. Zur wesentlichen Aufgabe des DSB gehört es, das mit personenbezogenen Daten befasste Personal in geeigneter Form mit dem Gesetz und seiner praktischen Umsetzung vertraut zu machen - also zu schulen.
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