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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Der richtige Weg im Umgang mit der Prüfungsanordnung für Berater und Mandant (Teil 2)

    von RA Dr. jur Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht

    | Der Steuerberater erhält eine Prüfungsanordnung für den Steuerpflichtigen und leitet diese weiter. Viele Mandanten lassen die anstehende Betriebsprüfung ohne Vorbereitungen und ohne Plan einfach auf sich zukommen. Das sollte im Vorfeld vermieden werden. Wie der Berater gemeinsam mit dem Mandanten das „Projekt Betriebsprüfung“ angeht, erfahren Sie im folgenden Beitrag. |

    Unterlagen prüfen und Verhaltensregeln abstimmen

    Über was spricht man sinnvollerweise in der Vorbereitung der Betriebsprüfung? Das Wichtigste ist sicherlich eine Instruktion und Erläuterung über den Ablauf der Betriebsprüfung vom Prüfungsbeginn über Betriebsbesichtigung bis zu Zwischenbesprechung und zur Schlussbesprechung. Darüber hinaus sollten bestimmte Unterlagen schon im Vorfeld zusammengestellt werden. Auch einige kritische Punkte, die im Gespräch mit dem Betriebsprüfer entstehen könnten, sollten im Vorhinein geklärt werden.

     

    Checkliste / Vorbereitende Tätigkeiten

    Unterlagencheck

    Sind alle notwendigen Unterlagen vorhanden? Sind alle Unterlagen lesbar? Müssen Ersatzbelege gegebenenfalls besorgt werden?

    Elektronische Kasse/Taxameter/elektronische Waagen

    Sind sämtliche (Kassen-)Bedienungsanleitungen, Ersteinrichtungsprotokolle, Änderungsprotokolle, auch älterer ausgewechselter Kassen, defekter Kassen mit wieder lauffähigem prüffähigen Speicher und Einrichtungs- und Organisationsunterlagen vorhanden?

    Besonderheiten in den Prüfungszeiträumen

    Lag eine Erkrankung des Inhabers vor? Wurde ein Mitbewerberbetrieb in der Nähe eröffnet? Gab es einen erheblichen Preisanstieg bei den Rohstoffen? Fand ein Preisverfall bei den eigenen Produkten statt? Liegen ausreichende Privatentnahmen im Verhältnis zur Geldverwendung/Geldverbrauch vor? Gibt es Abweichungen zu den Richtsätzen?

    Auskunftsperson für den Betriebsprüfer

    Wurde eine Auskunftsperson benannt? Es sollte nur eine Person benannt werden. Ist diese über alle neuralgischen Punkte informiert und hinsichtlich Verhandlungszielen und Argumentationsketten ausreichend informiert?

    Sensibilisierung der Mitarbeiter

    Die Mitarbeiter sollten hinsichtlich bestimmter Verhaltensweisen des Betriebsprüfers sensibilisiert werden: Unerlaubte, nicht abgesprochene Befragungen von Mitarbeitern, plötzliches merkwürdiges Wegbleiben des Betriebsprüfers über einen längeren Zeitraum, Herausgabe von Kopien und paralleles Kopieren, Aufschreiben von Fragen und Aktenvermerke über deren Beantwortung, Bitte um unverzügliche Vorlage von Belegen und Beantwortung von Fragen, gegebenenfalls schriftlich.