15.03.2018 · Nachricht · Bundesfinanzhof
Verzinsung von Steuernachforderungen ist nicht verfassungswidrig
| Der Zinssatz für die Verzinsung von Steuernachforderungen liegt seit Veröffentlichung der Abgabenordnung 1977 unverändert bei 0,5 % pro Monat. Das entspricht 6 % im Jahr. Diese Verzinsung darf die Verwaltung auch weiterhin in Rechnung stellen, obwohl seit Jahren eine Niedrigzinsphase herrscht. Das hat der BFH am 27.2.18 in einer Pressemitteilung verkündet (BFH 9.11.17, III R 10/16, Abruf-Nr. 199918 ). |
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