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  • 15.11.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Für PartGmbB besteht keine Gewerbesteuerpflicht

    | Eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) ist – wie die Partnerschaftsgesellschaft – eine Personengesellschaft, sodass keine Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform besteht. Die Annahme einer Gewerblichkeit nach § 15 Abs. 3 EStG bleibt dabei unberührt. Auch die Beteiligung einer berufsfremden Person führt zur Gewerblichkeit der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. So die Mitteilung des BMF auf die Frage zur steuerrechtlichen Behandlung der PartGmbB. |