· Fachbeitrag · Datentransport und Datensicherung
USB-Stick wird nicht erkannt - Was nun?
| Der digitale Fortschritt stoppt nicht vor den Finanzämtern. Auch wenn USB-Sticks dort noch nicht abgegeben werden können, so bringen doch viele Mandanten die wichtigsten Unterlagen per USB-Stick zum Steuerberater. Eine platzsparende Angelegenheit - aber mit Tücken, etwa wenn der USB-Stick defekt ist. |
Eigentlich sollten auf dem USB-Stick sämtliche Rechnungen, eine Bilanz sowie viele weitere wichtige Dokumente vorhanden sein. Doch als die Mitarbeiterin den USB-Stick anschließt, ist dieser nur eines: völlig leer. Als ob das noch nicht schlimm genug wäre, steht auch noch eine knappe Frist zur Abgabe bevor. So oder so ähnlich sehen die Fälle in der Praxis aus. Guter Rat ist in diesem Fall viel Geld wert.
Ursachen und Lösungen, wenn der USB-Stick streikt
Wenn der USB-Stick keinerlei Daten anzeigt oder nicht gefunden wird, kann es dafür viele Ursachen geben. Genau hier liegt aber auch die Wurzel des Übels. Unzählige Fehlerquellen bieten unzählige Lösungswege. Nachfolgend haben wir die klassischen Probleme und eine schnelle Option zur Lösung zusammengefasst: inklusive einer Zeitangabe, sodass Sie Ihren Aufwand einschätzen können.
Der Steckplatz am Rechner ist defekt (60 Sekunden)
USB-Anschlüsse sind zwar widerstandsfähig aber nicht unzerstörbar. Die Folge: Ein USB-Stick wird entweder gar nicht mehr erkannt oder die Datenübertragung ist gestört. Die Lösung dieses Problem ist aber ganz einfach. Stecken Sie den USB-Stick einfach in einen anderen USB-Port. Wenn er dort funktioniert, ist der Anschluss einfach defekt.
Laufwerksbuchstabe ist belegt (2 Minuten)
USB-Sticks beinhalten eine kleine versteckte Datei, die den Laufwerksbuchstaben des Sticks festlegt. Ist dieser am PC in Ihrem Büro aber bereits vergeben, wird der Stick nicht angezeigt. Die Lösung:
Schritt 1: Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Arbeitsplatz (ab Windows Vista „Computer“). Klicken Sie anschließend auf den Punkt verwalten.
Schritt 2: Ein neues Fenster ist nun offen. Klicken Sie darin links auf „Datenträgerverwaltung“. Der zentrale Bereich verändert sich.
Schritt 3: Im zentralen Bereich werden Ihnen nun alle angeschlossenen Datenträger angezeigt - auch der USB-Stick. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Datenträger und wählen Sie „Laufwerksbuchstabe und -pfade ändern“ aus. Vergeben Sie anschließend einen neuen Laufwerksbuchstaben. Der Stick sollte nun erkannt werden.
Sicherheit durch Verstecken (2 Minuten)
Gerne greifen Mandanten bei Finanzunterlagen auch auf „obskure“ Sicherheitsmaßnahmen zurück. So etwa das Verstecken von Dateien auf USB-Sticks. Wenn der USB-Stick an einen PC angeschlossen wird, der „verborgene Dateien“ ausblendet, scheint keine Datei vorhanden zu sein.
Schritt 1: Öffnen Sie ein ganz normales Explorer-Fenster. Klicken Sie dort je nach Windows-Version auf „Extras“, „Ordneroptionen“ oder auf „Organisieren“, „Ordner- und Suchoptionen“.
Schritt 2: Wählen Sie im neu geöffneten Fenster die Menülasche „Ansicht“. Scrollen Sie anschließend nach unten und suchen Sie den Punkt „Ausgeblendete Dateien, Ordner und Laufwerke anzeigen“. Setzen Sie den Punkt davor und klicken Sie auf „OK“.
Schritt 3: Sollten die Dateien versteckt worden sein, müssten Sie jetzt auf dem USB-Stick angezeigt werden. Prüfen Sie dies über den Arbeitsplatz.
Die Daten wurden nicht übertragen (1 Minute)
Hat der Mandant vergessen, die Daten zu übertragen? Oder wurde der USB-Stick vor Abschluss des Übertragungsvorgangs vom USB-Port getrennt? Beides sind häufige Zwischenfälle, die Sie aber ebenfalls nicht selbst lösen können. Hier bleibt Ihnen nur der Griff zum Telefon, um mit dem Mandanten den Sachverhalt zu klären. Stellen Sie dabei direkt klar, dass der USB-Stick leer war.
Reparatur und Datenrettung eines USB-Sticks
Sind die Daten des USB-Sticks vermeintlich verloren, kann eine Datenrettung der letzte Ausweg sein. Dabei können Sie im ersten Schritt sogar selbst agieren. Anbieter wie Recuva bieten Datenrettungs-Programme für USB-Sticks kostenlos an. Martin Römhild, Geschäftsführer des Ratgeber-Portals techfacts.de, erklärt dazu: „Der Zeitaufwand steht in Abhängigkeit der Datenmenge. Rechnen Sie mit 60 Minuten für einen vollständigen Check. Denken Sie aber daran: Die Datenrettung kann auch andere zuvor gelöschte private Dokumente des Mandanten wieder herstellen.“
Die Alternative dieser Option stellt die Datenrettung über Dienstleister dar. Hier wird der USB-Stick verschickt, geprüft und zurückgesandt. Rechnen Sie also mit mindestens fünf Werktagen. Auch die Kosten liegen deutlich höher. Mit einem Betrag von wenigstens 150 EUR sollten Sie kalkulieren.
Eine Sicherungskopie ist wichtig
Christian Mühlbauer, Redakteur des Ratgeber-Portals techfacts.de, stellt hierzu fest: „Raten Sie Ihren Mandanten immer zu einer Sicherungskopie wichtiger Dokumente. Nichts ist schlimmer als ein USB-Stick, der wichtige Dokumente enthält, von denen es keine Sicherungskopie gibt - vor allem wenn es sich um Steuerunterlagen handelt.
Weiterführender Hinweis
- in Kooperation mit techfacts.de (http://www.techfacts.de/ratgeber/usb-stick-wird-nicht-erkannt)