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  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    Die E-Rechnung verändert das Geschäftsfeld der Finanzbuchführung (endlich!)

    von Johannes Franz, Digitalisierungsberater, München, www.johannesfranz.eu

    | Die Einführung der E-Rechnung bietet Steuerberatern eine einmalige Gelegenheit, ihre Kanzleien und Mandanten fit für die Zukunft zu machen. Mit diesem Digitalisierungsschub werden nicht nur Prozesse effizienter, sondern es eröffnen sich auch neue Möglichkeiten für optimierte digitale Workflows ‒ sowohl in der Kanzlei als auch bei den Mandanten. Für Steuerberater ist es von entscheidender Bedeutung, diese Umstellung zügig und umfassend anzugehen, um von den Vorteilen voll zu profitieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. |

    Die E-Rechnung wird die Fibu grundlegend verändern

    Die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im Business-to-Business-Bereich (B2B) ab dem 1.1.25 wird die Rechnungsprozesse in Unternehmen und damit auch das Geschäftsfeld der Finanzbuchführung von Steuerkanzleien tiefgreifend und nachhaltig verändern. Wo bisher Medienbrüche und unterschiedlichste Formate und Technologien vorherrschen, hält nun die Standardisierung Einzug. Der Trend "Buchhalter: vom Datenerfasser hin zum Prozessversteher und Datenkontrolleur” wird so an Geschwindigkeit zunehmen. Tagesaktuelle Rechnungsdaten werden möglich und sind für das 2028 startende nationale Meldesystem zur Senkung des Mehrwertsteuerbetrugs geplant. Die E-Rechnung als strukturiertes elektronisches Datenformat bildet hier die Grundlage zur automatisierten Prüfung in Echtzeit für die Finanzverwaltung.

     

    Die Umstellung und Digitalisierung der Rechnungsprozesse werden insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie ihre Steuerberater vor große Herausforderungen stellen. Gleichzeitig eröffnen sich dadurch neue Chancen: Dank strukturierter elektronischer Daten entfällt die zeitaufwendige manuelle Erfassung, die die Finanzbuchführung in vielen Kanzleien prägt. Dies ermöglicht neue Dienstleistungen wie den CFOaaS (Chief Financial Officer as a Service). Der Datenschatz in den Kanzleien kann gehoben und mit Echtzeit-Reporting zu neuem Mehrwert für die Mandanten führen. Zudem wird auch aufseiten der Finanzverwaltung weiter digitalisiert. Mit dem Entwurf zur Buchführungsdatenschnittstellenverordnung (DSFinVBV) wird die Standardisierung von digitalen Schnittstellen von Buchführungssystemen vorangetrieben. Data-Mining und Automatisierung sollen so verstärkt in der Betriebsprüfung Einzug halten.

       

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