· Fachbeitrag · Effektives Honorarmanagement
Kalkulation statt Spekulation: In vier Schritten zum positiven Deckungsbeitrag
von StBin Dipl.-Kffr. Cordula Schneider, Dortmund
| Kennen Sie den Buchungssatz „Erfahrung an Kasse“? Häufig ist ein Zugang auf dem Konto Erfahrung mit einem Abgang auf dem Konto Kasse verbunden. Wie oft haben Sie Ihren Mandanten schon gepredigt, dass sie besser kalkulieren müssen und eine „Pi mal Daumen-Rechnung“ nicht ausreichend ist? Und recht haben Sie damit! Aber wie sieht es denn in Ihrer Kanzlei aus? Machen Sie für jeden Auftrag eine genaue Vorkalkulation? Und ist das wirklich notwendig? |
Gute Gründe für eine Vorkalkulation
Die Vergütungsverordnung (StBVV) „verführt“ quasi zur Nicht-Kalkulation, weil Steuerberater glauben, andere Honorare - nicht zuletzt vor Gericht - nicht durchsetzen zu können. Dabei haben sie doch die Möglichkeit, mit ihren Mandanten das Honorar abweichend von der StBVV zu vereinbaren. Allerdings müssen die Formvorschriften des § 4 StBVV beachtet werden und der Mandant muss schriftlich zustimmen. Reicht es Ihnen tatsächlich, ca. alle 14 Jahre eine gesetzliche Erhöhung abzuwarten und zwischenzeitlich auf steigende Gegenstandswerte bei Ihren Mandanten zu hoffen?
Hinzu kommt, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis bei den regelmäßig durchgeführten großen Mandantenzufriedenheitsbefragungen (DATEV, Steuerberaterverband etc.) als schlecht oder zumindest als nicht transparent genug beurteilt wird. Der moderne Mandant möchte vorher wissen, was ihn die Sache kosten wird. Je besser Sie auf die Frage des Mandanten nach den Kosten vorbereitet sind, desto besser lassen sich Ihre Honorarvorstellungen verwirklichen. Dabei geht es nicht darum, dem Mandanten eine Zahl mit drei Nachkommastellen, sondern zumindest eine „Hausnummer“ zu nennen.
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