· Nachricht · Ersetzendes Scannen
Müssen Papier-Steuerbescheide aufbewahrt werden?
| Aktuell können nur ESt-Erstbescheide (inkl. Vorauszahlungsbescheide) elektronisch bekannt gegeben werden. Folgebescheide und Verlustfeststellungsbescheide werden als Papierbescheide bekannt gegeben. Was kann aber jetzt der tun, der insgesamt sein Belegwesen digitalisieren will? |
Liegen in der Kanzlei die Voraussetzungen für das ersetzende Scannen vor, (sowohl der Scan-Prozess als auch die Aufbewahrung der digitalisierten Belege schließen Manipulationen aus und sind dokumentiert), dann können die Papier-Bescheide gescannt und danach entsorgt werden.
Das Problem stellt sich ohnehin nur vorübergehend. Bis September 2020 wollen alle Bundesländer auf den elektronischen Beleg umgestellt haben. Der elektronische Beleg ist dann der „Original-Beleg“.