· Fachbeitrag · Forderungsmanagement in der Kanzlei
Honorar-Factoring - Keine Modeerscheinung sondern sinnvolles Managementinstrument
von StB Dipl.-Kffr. Cordula Schneider, Dortmund
| Seit 2008 ist Factoring auch für Steuerberater „erlaubt“ - die Änderung des § 64 Abs. 2 StBerG machte es möglich. Zuvor lehnte der Gesetzgeber das Verfahren ab, weil es aus seiner Sicht mit dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Berater nicht vereinbar war. Trotzdem ist das Factoring in der Beraterschaft noch nicht zur Selbstverständlichkeit geworden, wie man es z.B. von den Ärzten her kennt. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Factoring-Arten sowie Entscheidungshilfen für die mögliche Einführung in Ihrer Kanzlei. |
Stilles oder offenes Factoring?
Mittlerweile werden zwei Arten des Honorar-Factorings angeboten.
- 1. Beim offenen Factoring stimmt der Mandant der Abtretung Ihrer Honorarforderung zu. Das passiert einmal zu Beginn des Verfahrens - so wie Sie es auch von den Ärzten her kennen, bei denen der privat Versicherte eine entsprechende Abtretungserklärung unterschreibt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig