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  • 15.11.2017 · Nachricht · Formvorschriften

    Einnahmen-Grenze von 17.500 EUR für formlose Gewinnermittlung auf Papier ab 2017 gestrichen

    | Die Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 EUR der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden durfte, besteht nicht mehr fort. Auf Antrag kann das Finanzamt entsprechend § 150 Abs. 8 der AO in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten (BMF 9.10.17, IV C 6 – S 2151/16/10001 :11). |