· Fachbeitrag · GOBD
Kassenführung als Prüfungsschwerpunkt bei Außenprüfungen (Teil 1)
von StB WP Gerald Schwamberger, Göttingen
| In der praktischen Steuerberatung erlebt man in den letzten Jahren bei der Durchführung von Außenprüfungen, aber auch bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, insbesondere bei Kleinst- und Kleinunternehmen, eine rege Prüfungstätigkeit der Finanzbehörden. Insbesondere solche Branchen wie Friseure, Hotels und Gaststätten, Taxi- und Einzelhandelsunternehmen werden nahezu anschlussgeprüft. Damit diese Prüfungen reibungslos und ohne Beanstandungen erfolgen, gibt es einiges zu beachten. |
Grundlagen
Im Rahmen der Prüfungen wird besonderer Wert auf die „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS) gemäß BMF-Schreiben vom 7.11.95 gelegt. Bei der Betreuung der Außenprüfungen bei den Mandanten durch den Steuerberater ergeben sich häufig Auseinandersetzungen mit den Betriebsprüfern über die Frage, ob unter Voraussetzung der Verwaltungsanweisungen eine ordnungsmäßige Kassenführung des Mandanten vorliegt. In vielen Fällen werden von den Vertretern der Finanzbehörden die Verwaltungsanweisungen, insbesondere des BMF, als unumstößlich und wie gesetzliche Vorschriften behandelt.
Mit dem BMF-Schreiben vom 14.11.14 (BStBl I, 1450) werden die Voraussetzungen für die Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom BMF festgelegt.
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