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  • · Fachbeitrag · GoBD und manipulationssichere Kasse

    Welche Kasse für welchen Mandanten?

    von Alexandra Buba, M.A., freie Wirtschaftsjournalistin, Nürnberg

    | Bei vielen Mandanten, insbesondere den kleineren Betrieben, herrscht derzeit Verwirrung. Verantwortlich dafür ist das Thema Registrierkasse. Zum 1.1.17 ist die Übergangsfrist ausgelaufen, Registrierkassen müssen seither GoBD-konform sein. Daneben schwebt die angekündigte gesetzliche Neuregelung mit noch weitergehenden Anforderungen über etwaigen Investitionsentscheidungen. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie als Steuerberater Ihren Mandanten heute raten können. |

    Was ist eine Registrierkasse?

    Was banal klingt, ist Alltag am Beratungstelefon der Sparte Handel der IHK in Regensburg: Viele kleine Handelsunternehmen fragen sich, was überhaupt eine Registrierkasse ist. „Tatsächlich meinen nicht wenige, die hier anrufen, ihre Kasse sei von den gesetzlichen Vorschriften nicht erfasst. Doch das ist ein Irrtum. Zudem gibt es noch die große Masse derer, die gar nicht bei uns anrufen“, berichtet Dr. Matthias Segerer, Bereichsleiter Verkehr, Handel, Stadtentwicklung bei der IHK in Regensburg.

     

    Tatsache ist, dass alle Kassen betroffen sind, die in irgendeiner Form digitale Daten erzeugen und speichern. Das sind fast alle, außer alte mechanische Kassen oder offene Kassettenkassen, die heute nur noch vereinzelt zu finden und lediglich für Kleinunternehmer zulässig sind. Die gängigen Modelle von Casio, Sharp, usw. sind sämtlich von der gesetzlichen Vorschrift erfasst. Das bedeutet, dass sie - respektive ihr Besitzer - in der Lage sein muss, die Einzeldaten für eine Dauer von zehn Jahren unveränderbar, aber jederzeit verfügbar und maschinell auswertbar zur Verfügung zu stellen - sprich eine IDEA-Schnittstelle haben muss.