Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 14.02.2018 · Nachricht · IT-Arbeitsrecht

    Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs mit Smartphone

    | Das LAG Hessen (23.8.17, 6 Sa 137/17, arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen ) hat entschieden, dass die heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann. |