17.03.2016 · Fachbeitrag · Kanzleiführung
Elektronische Übermittlung einer Rechnung: Scan einer Rechnungskopie reicht für die Vorsteuervergütung
| Ein ausländischer Unternehmer hat selbst dann einen Anspruch auf Vergütung der von ihm gezahlten deutschen Umsatzsteuer, wenn er im elektronischen Verfahren „nur“ eine Rechnungskopie übermittelt. Dies hat das FG Köln in seinem Urteil vom 20.1.16 (2 K 2807/12, Abruf-Nr. 146607 ) entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig