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  • 17.03.2016 · Fachbeitrag · Kanzleiführung

    Elektronische Übermittlung einer Rechnung: Scan einer Rechnungskopie reicht für die Vorsteuervergütung

    | Ein ausländischer Unternehmer hat selbst dann einen Anspruch auf Vergütung der von ihm gezahlten deutschen Umsatzsteuer, wenn er im elektronischen Verfahren „nur“ eine Rechnungskopie übermittelt. Dies hat das FG Köln in seinem Urteil vom 20.1.16 (2 K 2807/12, Abruf-Nr. 146607 ) entschieden. |