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  • · Fachbeitrag · Kassenführung

    Gesetz zum Schutz vor Kassenmanipulation: Warten oder investieren?

    von Dr. Hans-Peter Roth, LL.M., Dresden

    | Nach einer schon mehrere Jahre andauernden Diskussion um Maßnahmen gegen die Manipulation von digitalen Aufzeichnungen, zum Beispiel bei Ladenkassen, hatte das BMF Anfang des Jahres am 18.3.16 einen Referentenentwurf vorgelegt. Da dieser noch zur Unzufriedenheit der Länder ausgefallen war, waren einige Änderungen gefordert worden. Nunmehr hat das Kabinett am 13.7.16 einen Regierungsentwurf zur Bekämpfung von betrügerischen Kassenmanipulationen beschlossen. Damit ist der Weg frei für ein entsprechendes Gesetzgebungsvorhaben, das dieses Jahr noch abgeschlossen werden soll. |

    Hintergrund des Gesetzgebungsvorhabens

    Mit dem Gesetzgebungsvorhaben soll den heutigen technischen Möglichkeiten zur Kassenmanipulation, von Schummelsoftware bei der Verbuchung oder falschen Rechnungen begegnet werden. Die Rede ist hier von einem weitverbreiteten Phänomen der Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen mittels moderner Kassen, denen die Finanzverwaltung effektiv und flächendeckend nur wenig entgegenzusetzen hatte oder dies nur mit großem Aufwand ermitteln konnte. Hier sah man sogar die Gleichmäßigkeit des Steuervollzugs gefährdet, wenn der Gesetzgeber nicht endlich tätig würde. Dabei wurden die Steuerausfälle durch Kassenbetrügerei zuweilen auf ca. 10 Mrd. EUR geschätzt. Ob diese Schätzung tatsächlich zutreffend ist, wird zuweilen bezweifelt. Sicher dürfte aber - wie aufgedeckte Fälle zeigen - sein, dass moderne Digitalkassen bereits vom Hersteller einfache und unkomplizierte Möglichkeiten zur Manipulation bieten. Um Änderungen der digitalen Aufzeichnungen von Buchungsdaten jederzeit durch einen Sachverständigen nachprüfen zu können, sollen Maßnahmen gegen Manipulationssoftware ergriffen und dem Außendienst der Finanzbehörden neue Prüfungsmöglichkeiten eröffnet werden.

    Manipulationsmöglichkeiten bei digitalen Aufzeichnungen

    Ein besonders stark verbreiteter Einsatz von Manipulationssoftware wird dabei insbesondere in Wirtschaftsbereichen vermutet, die über einen hohen Bargeldanteil verfügen. Dazu gehört vor allem die Gastronomie, der Einzelhandel, Apotheken, Taxen, Tankstellen, Imbissbuden oder Friseure. Oftmals werden hier Umsätze nicht oder falsch erfasst. Durch moderne Software wird es möglich, dass manche Eingaben oder Umsätze nicht erfasst werden. Eine eingesetzte Phantomsoftware ist für Prüfer oftmals nur schwer zu erkennen oder nur mit großem Aufwand aufzudecken. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine doppelte Verkürzung erfolgt, d. h., wenn die Einnahmen und die dazu gehörigen Wareneinkäufe gelöscht werden, ohne dass eine erkennbare Protokollierung der Änderung erfolgt. Oftmals verfügen Kassen schon ab Werk über eine „Trainingstaste“ für Kellner, sodass die Eingaben als Trainingsumsätze und nicht als tatsächliche Umsätze verbucht werden. Auch die Erstellung von „Zwischenrechnungen“, die keinen Bon darstellen oder die vollständige Nichterfassung mancher mobiler Kassen gehören ebenfalls zu den beliebten Betrugsmaschen. Auch simple Stornierungen ohne Dokumentation gehören zu den Manipulationsmöglichkeiten.