· Fachbeitrag · Kolumne
Der versprochene Rückruf ‒ Oder: War da was?
von StB Jens Henke, Berlin
| Wer kennt das nicht? Sie arbeiten gerade an einem Fall und die Kanzleisoftware gibt Ihnen ein Rätsel auf. Sie hangeln sich durch das Menü, bis Sie eine Telefonnummer finden ‒ oder bei manchen Kanzleisoftwareanbietern neuerdings ein Kontaktformular. Sie rufen an, schildern das Problem und machen deutlich, dass Sie nicht weiterarbeiten können. Aber die Person, die Ihnen helfen könnte, ist gerade nicht erreichbar. Man verspricht, Sie zurückzurufen. So weit ‒ so gut. Nur was man Ihnen nicht sagt, WANN. Warten Sie jetzt sehnsuchtsvoll tagelang vor dem Telefon? |
Sicher nicht. Immerhin sind da ja auch noch andere Dinge, die Sie erledigen müssen. Eigentlich erwarten Sie, dass der Rückruf in einer „gefühlt-angemessenen“ Frist erfolgt. Da Ihr Problem dringlich ist, erwarten Sie den Rückruf vielleicht binnen einer Stunde oder wenigstens noch am selben Tag. Jeder spätere Zeitpunkt verärgert Sie.
Die Frage ist aber, wie läuft es in Ihrer Kanzlei? Werden alle nicht direkt beantwortbaren Anrufe verzeichnet? Werden Rückruf-Wunschtermine vereinbart oder heißt es lediglich, die Kollegin ruft zurück?
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