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Unsicherheit und Unwissenheit sind (überwindbare) Hürden im digitalen Wandel
von StB Jens Henke, Berlin
| Der digitale Wandel erfordert, dass wir uns unabhängig von unserem Alter und unserer beruflichen Position in den neuen Methoden und mit den neuen Werkzeugen der digitalen Welt so umfassend befassen, dass wir mit ihnen sicher umgehen können. Gelingt uns dies nicht, verlieren wir den Anschluss. Es ist nicht schlimm, wenn wir etwas nicht wissen oder etwas noch nicht können. Es ist nur schlimm, wenn wir unser Wissen und unsere Kompetenzen nicht erweitern. |
Unsicherheit und Unwissenheit wirken sich unterschiedlich aus. Viele Menschen sind unsicher, ob sie die Standards, die sie aus den analogen Abläufen gewohnt sind, auch in einer digitalen Welt haben werden. Sind sie von sicheren digitalen Abläufen nicht überzeugt, werden sie zu Bremsern. Unwissenheit führt dazu, dass vorhandene Möglichkeiten digitaler Lösungen erst gar nicht ausgeschöpft werden. Die digitale Lösung wird daher als (zusätzliche) Belastung erlebt. Hier nur zwei kleine Beispiele:
- Offenbar hält der BGH ein ausschließlich elektronisch geführtes Fristenkontrollbuch für zu anfällig für „Augenblickversagen“ (BGH 28.2.18, III ZB 96/18, veröffentlicht 26.3.19). Anwälte (und wohl auch Steuerberater) müssen es ausdrucken oder den Vorwurf des Organisationsverschuldens auf sich sitzen lassen. Der Beschluss des BGH ist alles andere als passend in einer Zeit des digitalen Wandels. Kaum war der Beschluss in den sozialen Netzwerken geteilt, war die Empörung groß. Erfreulicherweise führte die schnelle Verbreitung in den sozialen Netzwerken auch zu einer sehr zeitnahen und guten Reaktion der Bundessteuerberaterkammer.
- Bei einem Abendessen unterhielt ich mich lange mit einem Handwerksmeister. Er empfand seine neue Software als zu teuer und hinterfragte den Nutzen. Meine Frage war, ob er denn seine Abläufe auf die Software angepasst habe und beispielsweise Daten beim Aufmaß direkt in die mitgelieferte App eingegeben werden und das automatisiert erstellte Angebot in digitaler Form direkt beim Kunden besprochen würde. Dies verneinte er, er kannte diese Funktionen der Software gar nicht.
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Ob Richter am BGH oder Handwerksmeister. Es wäre falsch, diejenigen, die den Weg in die digitale Welt noch nicht gefunden haben, zu belächeln. Das schließt sie aus. Es muss unser aller Anspruch sein, diese Menschen mitzunehmen und sie in die digitale Welt zu begleiten, unabhängig von Alter und beruflicher oder gesellschaftlicher Stellung. Dies kann erfolgen durch Schulungen, durch Beratung oder durch Anleitungen, seien wir dabei kreativ und nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Kanäle. Als Steuerberater kennen wir die Strukturen und Prozesse unserer Mandanten, als digitale Botschafter können wir sie bestens beim digitalen Wandel begleiten. Machen wir es einfach. |