· Fachbeitrag · Mitarbeitervergütung
Rauf mit dem Gehalt ‒ rein in die Kanzlei? Gehaltspolitik in Zeiten von Fachkräftemangel
von Angela Hamatschek, Hoffenheim, www.kanzleioptimisten.de
| Wenn es doch nur so einfach wäre: Eine ordentliche Schippe Gehalt oben drauf ‒ vorher natürlich das Honorar anpassen ‒ und schon bleiben alle Mitarbeitenden bei uns und die anderen wechseln mit wehenden Fahnen, wenn wir mit den Fingern schnippen. Doch die Realität sieht anders aus. Was können Sie also tun, um das Gehaltsniveau attraktiv zu gestalten und für neue Mitarbeiter interessant zu sein? Oder anders gefragt: Was und wie (statt wie viel) zahlen Sie künftig, um beim Wettbewerb um Talente mitzuspielen? |
Erfolgsfaktor 1: Hygienefaktor ‒ das Grundgehalt muss stimmen
Es gibt viele Studien, die Gehalt als Motivationsfaktor auf die hinteren Plätze verweisen. Doch lassen Sie sich davon nicht täuschen. Die absolute Gehaltshöhe spielt für Mitarbeitende eine wichtige Rolle. Deshalb rufen Headhunter inzwischen bei Mitarbeitenden an, bieten blind 500 EUR oder gar 1.000 EUR mehr als beim bisherigen Arbeitgeber und haben damit Erfolg.
Der Grund dafür lässt sich leicht nachrechnen: Bei einem Monatsgehalt von 2.800 EUR (das ist der bundesweite Durchschnitt für Steuerfachangestellte laut Statistik der Bundesanstalt für Arbeit 31.12.21; job-futuromat.iab.de) erhält ein Alleinerziehender mit einem Kind knapp 2.000 EUR netto. Davon kann er oder sie keine großen Sprünge machen. Ein Kanzleiinhaber hat mal versucht, mit dem durchschnittlichen Nettogehalt seiner Mitarbeiter auszukommen ‒ nach 14 Tagen hat er den Versuch abgebrochen ‒ und arbeitet jetzt darauf hin, dass alle Mitarbeiter in Zukunft mindestens 4.000 EUR brutto verdienen. Das geht natürlich nicht von heute auf morgen, doch entscheidend ist das Verständnis, dass das Gehalt allen ein finanziell sicheres Leben ermöglichen soll.
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