· Fachbeitrag · Neue Geschäftsfelder
Werden Sie mit Planung und Controlling zum CFO Ihrer Mandanten! Eine Praxisanleitung
von Dipl.-Betriebsw. Claudia Schurig, Weilburg, www.etl-mpcmc.de
| Sie überlegen, Beratungsleistungen rund um das Geschäftsfeld Planung und Controlling in Ihrer Kanzlei anzubieten? Dann wird Sie dieser Beitrag interessieren. Denn bis die erste fertige Planung und der erste fertige Controlling-Bericht vorliegen, ist es mitunter ein langer Weg. Damit er nicht zu mühevoll wird, gehe ich auf die Themen ein, mit denen Sie sich im Vorfeld gründlich beschäftigen sollten. |
Welchen Nutzen haben die Mandanten?
Der Nutzen für die Mandanten ist evident. Sie wollen grundsätzlich wissen, wohin die Reise geht, wie man nachsteuern muss und ob bzw. inwieweit sich der avisierte Geschäftsverlauf auch realisieren lässt. Nach § 1 StaRUG sind Geschäftsführer juristischer Personen verpflichtet, Frühwarnsysteme und ein Krisenmanagement einzurichten. Tritt eine Krise ein, sind die Geschäftsführer mit noch höheren Überwachungspflichten konfrontiert. Daneben unterliegt jeder Geschäftsführer einer juristischen Person einer strengen Insolvenzantragspflicht. Aber so weit soll es ja nicht kommen. Und ein zeitnahes Controllingsystem kann viel dazu beitragen.
Abgesehen davon ist die Vorlage integrierter Planungen unabdingbar für Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. Ob ein Controllingsystem etabliert ist und gelebt wird, ist inzwischen auch ratingrelevant.
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