Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 14.07.2016 · Fachbeitrag · Offenbare Unrichtigkeit

    In der Formularzeile eingetragen, aber bei der Summe vergessen

    | Es liegt keine offenbare Unrichtigkeit im Sinne von § 129 AO vor, wenn im Fall umsatzsteuerpflichtiger Vermietung zwar in der Zeile 51 der Anlage V in der Fassung ab 2010 Vorsteuer eingetragen, aber diese Beträge nicht in der Summe der Werbungskosten (Zeile 50 der Anlage V) berücksichtigt worden sind (FG Hamburg 17.3.16, 2 K 37/15, rechtskräftig, Abruf-Nr. 187137 ). |