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  • · Fachbeitrag · Personalführung

    Quick-wins gegen Fachkräftemangel ‒ Tätigkeiten auf Hilfskräfte auslagern

    von David Scherf, Köln

    | Steuerkanzleien stehen vor der immensen Herausforderung, im aktuellen „War for Talents“ die passenden Fachkräfte zu finden. Selbst mit dem besten Recruiting, Empfehlungsmanagement und Employer Branding gelingt dies nicht immer und Stellen bleiben leider weiterhin unbesetzt. Diesen Zustand müssen Sie aber nicht tatenlos hinnehmen. Sie können zumindest versuchen, Ihre Mitarbeitenden ein wenig „freizuschaufeln“. Wie, das zeige ich Ihnen in diesem Beitrag. |

    Wie soll das denn konkret gehen?

    Schauen Sie doch einmal, welche Aufgaben Ihrer fachlichen Mitarbeitenden tatsächlich steuerliches oder buchhalterisches Fachwissen erfordern und welche Tätigkeiten repetitiv und eher administrativer Natur sind. Die letztgenannten Tätigkeiten können in der Regel „ausgelagert“ werden, soweit sie nicht schon automatisierbar sind. Auslagern bedeutet nicht zwingend die Vergabe an Externe, sondern an Hilfskräfte, die in der Kanzlei angestellt sind. Lassen Sie mich das an einem Beispiel verdeutlichen.

     

    Sie finden seit Monaten keine adäquate personelle Unterstützung für Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Das ist durchaus keine Schande, denn diese Stelle lässt sich für Kanzleien schon seit Jahren am schwersten besetzen. Ihre Lohnfachkräfte verbringen aber sehr viel Zeit mit administrativen Aufgaben wie