· Fachbeitrag · Pricing
Wäre eine Flatrate nicht viel mandantenfreundlicher?
von RA Hans-Günther Gilgan und StB Jürgen Derlath, beide Münster
| Mit dem Internet gilt, dass das Erleben im Netz (die „user experience“) die Erwartungen im analogen Leben prägt. Das gilt auch für Preismodelle wie die Flatrate zum Beispiel. Die Verlockung ist daher groß, den Mandanten entgegenkommen zu wollen und Beauftragung und Vergütungsvereinbarung möglichst schlank und einfach zu halten. Ist das aber bei einer komplexen Dienstleistung wie der Steuerberatung sinnvoll? |
Warum ist die Flatrate so attraktiv?
Die Flatrate begegnet einem überall im Netz: Eine Woche Pauschalurlaub mit Bändelchen am Arm und all-you-can-eat ‒ 499 EUR, High-Speed-Internet mit soundsoviel mbits/s sowie Telefonie in alle Netze ‒ 19.90 EUR im Monat, Datenbankzugang für X Lizenzen 9,99 EUR im Monat. Das Schöne daran ‒ der Preis steht von vornherein fest und die Leistung (meist) auch. Und jetzt bekommt der Mandant Ihre Rechnung: Darin sind Positionen aufgelistet wie „Anfertigung der Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte ohne Ermittlung der Einkünfte“, mit denen der Mandant keine konkreten Tätigkeiten verbindet und es ist von Gegenstandswerten, von vollen Gebühren und von Zehntel-Sätze die Rechnung, die irgendwie zu 268, 57 EUR führen.
Das Zeithonorar mit der StVV „abbilden“
Viele Steuerberater teilen an dieser Stelle das Unbehagen ihrer Mandanten. Vielleicht ist das ein Grund, warum in der Praxis bei der Auftragsannahme plötzlich komplett andere Regeln gelten, als man sie bei komplexen Dienstleistungen erwarten dürfte:
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