· Fachbeitrag · Reform mit besonderer Bedeutung für Steuerberater
Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) tritt zum 1.3.12 in Kraft
von Prof. Dr. Peter Knief, Köln
| Das Insolvenzrecht ist mit dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 7.12.11 wesentlich geändert worden. Bisher standen einer frühzeitigen Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen zahlreiche Hindernisse im Wege. Durch die Reform soll das Recht stärker auf die Sanierung überlebensfähiger Unternehmen ausgerichtet werden. Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kommt im Rahmen des Gesetzes eine besondere Bedeutung zu. Das ESUG ist am 13.12.11 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 64, S. 2582). Die Gesetzesänderungen treten weitgehend zum 1.3.12 in Kraft. |
Ziel und Schwerpunkt des Gesetzes
Schwerpunkt des Gesetzes ist die Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durch
- einen stärkeren Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters,
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