· Fachbeitrag · Steuerberaterexamen 2022
Tipps für Steuerberater-Anwärter (und ihre Arbeitgeber)
von Dr. Stephan Peters, Haltern am See
| Als Prüfer sowohl im Rahmen der Steuerberaterprüfung als auch des Wirtschaftsprüferexamens möchte ich mit diesem Beitrag gewisse Grundregeln noch einmal in den Vordergrund rücken. Im Grunde geht es darum, sich aus dem Dickicht an Informationen und Einzelfallproblemen zu befreien und ein Verständnis für die Strukturen zu entwickeln, um auf deren Grundlage vertretbare Lösungen für die Einzelfallprobleme zu finden. |
Die Bestehensaussichten sind nicht rosig
Die Bestehensquoten in der Steuerberaterprüfung lagen in den vergangenen zehn Jahren bei rund 50 %. Statistisch gute Aussichten zu bestehen haben Kandidatinnen und Kandidaten in Brandenburg (54,8 %). Die höchste Durchfallquote entfällt auf Bremen mit 63,8 %. Gleichzeitig sind die Zahlen der Kandidatinnen und Kandidaten, die einen Zulassungsantrag gestellt haben, rückläufig. Bewarben sich 2010 noch knapp 6.000 Kandidatinnen und Kandidaten, lag die Zahl im Jahr 2020 bei nur noch knapp 5.000. Diejenigen, die aufgrund der Klausurergebnisse zur mündlichen Prüfung zugelassen werden, haben statistisch auch sehr gute Chancen am Ende insgesamt zu bestehen.
Rückläufige Kandidatenzahlen bei gleichzeitig relativ konstanten Durchfallquoten führen im Ergebnis zu weniger Kandidatinnen und Kandidaten, die als Steuerberater tatsächlich in den Beruf einsteigen werden. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass jedes Jahr auch eine relativ konstante Anzahl von Personen aus der Finanzverwaltung an den Prüfungen teilnimmt, die später nicht zwingend auf die Beraterseite wechseln.
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