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  • 16.10.2018 · Fachbeitrag · Steuerberaterhaftung

    Beihilfe zur USt-Hinterziehung des Mandanten

    | Ist einem Steuerberater bekannt, dass die von ihm übermittelten USt-Voranmeldungen (USt-VA) nicht richtig sind und wird dadurch eine Minderung der Steuerlast erreicht, haftet der Steuerberater für die hinterzogenen Steuern nach § 71 AO (FG Berlin-Brandenburg 6.3.18, 9 K 9306/12, Rev. BFH VII R 29/18). |