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  • 17.01.2017 · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in elektronischer Form kann wirtschaftlich unzumutbar sein

    | Mit Urteil vom 12.10.16 hat das FG Rheinland-Pfalz (2 K 2352/15, Abruf-Nr. 190714 ) entschieden, dass es einem selbstständigen Zeitungszusteller mit jährlichen Einnahmen von ca. 6.000 EUR nicht zuzumuten ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form abzugeben. |