· Fachbeitrag · Tipps für die Praxis
Zehn Merksätze zur Archivierung von E-Mails
| Zahlreiche betriebliche Prozesse wie Bestellungen oder der Versand von Rechnungen werden heute per E-Mail abgewickelt. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die GoBD. Der Digitalverband Bitkom und der Verband elektronische Rechnung (VeR) haben die wichtigsten Anforderungen an die elektronische Post in einem Leitfaden zusammengestellt. |
Die zehn Merksätze im Überblick
- E-Mails sind aufbewahrungspflichtig: E-Mails mit der Funktion eines Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs müssen aufbewahrt werden.
- E-Mails sind auch elektronisch aufzubewahren: Der Ausdruck auf Papier reicht nicht.
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