12.12.2017 · Nachricht · Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung
Fehlender Hinweis auf Möglichkeit des elektronischen Einspruchs
| Das FG Kiel hat entschieden, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 FGO ist, wenn sie – entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 S. 1 AO – nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hinweist (FG Schleswig-Holstein 21.6.17, 5 K 7/16, Abruf-Nr. 197536 ). |
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