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  • 05.07.2017 · Nachricht · Verfahrensrecht

    BdSt verlangt Akteneinsichtsrecht für Steuerzahler

    | Der BdSt hat sich in einer Stellungnahme gegenüber dem Deutschen Bundestag dafür eingesetzt, dass Steuerzahler ein Akteneinsichtsrecht beim FA erhalten. Er wünscht sich mehr Transparenz: Aktuell haben Steuerzahler weder im laufenden Besteuerungs- noch im Einspruchsverfahren die Möglichkeit, Einsicht in die Unterlagen der Finanzbehörde zu nehmen und die über sie gespeicherten Daten zu prüfen. Erst im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem FG ist ihnen die Akteneinsicht gestattet. Das muss aus Sicht des BdSt geändert werden. |