· Fachbeitrag · Vorbereitung auf die E-Bilanz
Selbstbuchende Mandanten haben den höchsten Beratungsaufwand bei der Umstellung
von Alexandra Buba, M.A., freie Wirtschaftsjournalistin, Nürnberg
| Durch die allgemeine Nichtbeanstandungsregelung für 2012 verschiebt sich der Zeitpunkt, zu dem Bilanzen zwingend elektronisch übermittelt werden müssen, de facto um ein weiteres Jahr. Betroffen sind die Abschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.12 beginnen. Dennoch sollten Steuerberater nicht zu lange warten, bis sie sich mit der E-Bilanz beschäftigen, denn insbesondere selbstbuchende Mandanten mit internationalem Bezug benötigen verstärkt Beratung und sind - so sie dem gehobenen Mittelstand angehören - in den Fokus der großen Beratungsgesellschaften gelangt. |
Umstellungsaufwand für alle Mandate unterschiedlich
„Zum Teil sind die Ängste groß, manche Mandanten befürchten einen erheblichen Mehraufwand“, weiß Steuerberater und Pilotanwender der E-Bilanz Per Baumgarten aus dem thüringischen Arnstadt zu berichten. Schließlich gehe es nicht allein darum, die herkömmliche Bilanz digital zu versenden. Neben der Pflicht zur elektronischen Übertragung stehe außerdem die Einführung eines verbindlichen Standards - einer neuen Taxonomie nach dem Steuerbürokratieabbaugesetz. Allerdings belaste dies nicht alle Mandanten gleichermaßen. Einigen seien sämtliche Details gleichgültig, ihr Steuerberater kümmere sich schließlich darum.
In der Tat differiert der Umfang, in dem Unternehmen ihr Buchungsverhalten ändern müssen, erheblich. So wirkt sich die E-Bilanz für kleine und mittlere Unternehmen, die sich der Standardkontenrahmen bedienen, vergleichsweise gering aus. Das ist nicht zuletzt deshalb der Fall, weil im finalen BMF-Schreiben vom 28.9.11(IV C 6 - S 2133-b/11/10009, Abruf-Nr. 113283) auf viele der ursprünglichen Pläne in Bezug auf den amtlich vorgeschriebenen Datensatz verzichtet wurde. Als Erleichterung wurde etwa die Hälfte aller anfänglich definierten Mussfelder gestrichen und es wurden Auffangpositionen eingefügt.
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